Umzugskosten steuerlich abziehbar
Kosten für einen Umzug aus privaten Gründen können als haushaltsnahe Dienstleistungen in Höhe von 20 % der Arbeitskosten, maximal jedoch 4.000 Euro, in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Sind berufliche Gründe ausschlaggebend, können die Ausgaben für den Umzug Werbungskosten sein.