Direkt zum Inhalt springen

Alle Meldungen

Umzugskosten steuerlich abziehbar

Umzugskosten steuerlich abziehbar

Kosten für einen Umzug aus privaten Gründen können als haushaltsnahe Dienstleistungen in Höhe von 20 % der Arbeitskosten, maximal jedoch 4.000 Euro, in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Sind berufliche Gründe ausschlaggebend, können die Ausgaben für den Umzug Werbungskosten sein.

Umsatzturbo zur Mittagszeit

Umsatzturbo zur Mittagszeit

Steuerberater Thomas Hannes spricht in COST & LOGIS über das Potential von Business-Lunch und Essens-Schecks.

Newsletter Dezember 2016 - aktuell und übersichtlich

Newsletter Dezember 2016 - aktuell und übersichtlich

+++ Kurzarbeitergeld bei saisonbedingtem Arbeitsausfall +++ Berufsgenossenschaften führen den digitalen Lohnnachweis ein +++ Steuerklassenwahl für 2017 prüfen +++ Besteuerung der Kindertagespflege +++

Newsletter Mai 2016 - aktuell und übersichtlich

Newsletter Mai 2016 - aktuell und übersichtlich

+++ Tilgungsvermutung für Steuerschulden +++ Erbschafts- und Schenkungsteuergesetz bis zur Änderung in Kraft +++ Vermietung und Verpachtung kann regelmäßige Tätigkeitsstätte sein +++

Newsletter April 2016 - aktuell und übersichtlich

Newsletter April 2016 - aktuell und übersichtlich

+++ Sind Scheidungskosten Prozesskosten? +++ Steuerbefreiung von Präventionskursen ohne Zertifizierung +++ Rentensteigerung: Immer mehr Rentner werden abgabepflichtig +++ geänderte Bankverbindung der Minijob-Zentrale +++ Bei Abschlagszahlungen auch weiterhin keine Gewinnrealisierung +++

Newsletter Dezember 2015 - aktuell und übersichtlich

Newsletter Dezember 2015 - aktuell und übersichtlich

+++ Anhebung des Grundfreibetrags rückwirkend zum 1. Januar 2015 +++ Ab 2016 Kindergeld nur mit der Steuer-Identifikationsnummer +++ Steuerklassenwahl für 2016 prüfen +++ Berufsausbildungsbeitrag für Solo-Unternehmer im Baugewerbe +++ Jahresabschluss bis Ende 2015 offenlegen +++

Mehr anzeigen