Meldung von Kassensystemen an die Finanzverwaltung ab dem Jahr 2025
Beginnend mit dem neuen Jahr 2025 kommt eine weitere steuerliche Pflicht auf Sie zu. Die bereits zum 1. Januar 2020 eingeführte, jedoch vorläufig ausgesetzte Kassenmeldepflicht tritt 2025 in Kraft. Näheres zu den betroffenen elektronischen Aufzeichnungssystemen, den zu meldenden Daten, den Übermittlungswegen und zum Zeitrahmen haben wir für Sie nachfolgend zusammengefasst:
Meldepflichtige