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Tipps & Wissenswertes für den Unternehmer - 06/2026

"Tor!" - dieser Ruf wird in den kommenden Wochen vielerorts wieder durch Wohnzimmer, Gaststätten und Vereinsheime schallen. Mit dem Start der Fußball-Weltmeisterschaft beginnt wieder eine besondere Zeit. Gemeinsam mitfiebern, spannende Spiele verfolgen und über Schiedsrichterentscheidungen diskutieren - Fußball bringt Menschen zusammen. Und manchmal lohnt sich dabei auch ein Blick auf die Spielregeln abseits des Platzes.

Passend zur WM beschäftigen wir uns im ersten Beitrag mit dem Public Viewing im Unternehmen. Ob gemeinsamer Fußballabend mit den Mitarbeitern, Einladung von Geschäftspartnern oder Übertragung im Betrieb - steuerlich sind einige Besonderheiten zu beachten. Wir zeigen, wann eine Betriebsveranstaltung vorliegt, welche Voraussetzungen für den 110-Euro-Freibetrag erfüllt sein müssen und warum seit 2026 auch bei der Pauschalversteuerung strengere Anforderungen gelten.

Fußball steht auch im Mittelpunkt unseres zweiten Beitrags. Anlass ist eine aktuelle Entscheidung des Finanzgerichts Düsseldorf zu Ausrüsterverträgen im Nachwuchsbereich. Das Urteil verdeutlicht, dass sportliche Erfolgsprämien steuerlich nicht automatisch wie Vergütungen für Werbeleistungen oder Sponsoring behandelt werden und die genaue Ausgestaltung der Vereinbarungen entscheidend bleibt.

Zum Abschluss widmen wir uns einem Thema, das viele Unternehmer betrifft, die zwischen Außendienst, Büro und Homeoffice unterwegs sind. Der Bundesfinanzhof hat klargestellt, dass ein externes Büro auch dann eine Betriebsstätte sein kann, wenn ein erheblicher Teil der Arbeit von zu Hause aus erledigt wird. Welche Folgen dies bei der Nutzung eines betrieblichen Pkw haben kann, erläutern wir anhand des aktuellen Urteils.

Wir haben Ihnen den Newsletter zum Download bereitgestellt, wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen und natürlich eine spannende Fußball-Weltmeisterschaft.

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