Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) ab 1.1.2018 günstiger geregelt:
Für selbständig nutzbare geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG), die nach dem 31.12.2017 angeschafft, hergestellt oder in ein Betriebsvermögen eingelegt werden, gelten neue Regelungen für die Aufzeichnungspflichten und Abschreibungen. Im „Zweiten Bürokratieentlastungsgesetz" und im „Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen“