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FOCUS-MONEY: „Top Steuerberater 2021“: ETL Hannes & Kollegen gehört erneut zu den besten Steuerberatern

FOCUS-MONEY: „Top Steuerberater 2021“: ETL Hannes & Kollegen gehört erneut zu den besten Steuerberatern

Hannes & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft mbH hat es wieder geschafft!
FOCUS-Money hat nun zum neunten Mal in Folge eine empirische Erhebung zur Kompetenz und Spezialisierung von Steuerberatern durchgeführt. Die Ergebnisse dieser Umfrage stehen nun fest. In der FOCUS Money Ausgabe 24/2021 stellt das Magazin die TOP-Steuerberater seinen Lesern vor. Die Ausgabe erscheint heute (9. Juni 20

Überbrückungshilfe 3 deutlich ausgeweitet

Überbrückungshilfe 3: Wir machen das für Sie....sprechen Sie uns an!

Mit der Überbrückungshilfe III hat die Bundesregierung die Fortführung der bereits bekannten Überbrückungshilfe Programme, also die anteilige Hilfe für definierte Fixkosten, für kleine und mittelständische Unternehmen sowie Soloselbstständige und Freiberufler beschlossen. Das Programm schließt mit den Fördermonaten November 2020 (nur für Antragssteller*innen die keine November- und/oder Dezemberhi

Reichen Sie Ihre nächste Bilanz bei Ihrer Bank elektronisch ein.

Digitaler Finanzbericht: Wir machen das für Sie.....Bilanzen elektronisch an Ihre Hausbank übertragen.

Digitaler Finanzbericht


Bisheriges Verfahren
Bislang erfolgt die Ein­reichung des Jahres­abschlusses in einem stark von manuellen Arbeiten geprägten Verfahren, das nicht mehr zeitgemäß ist: Die Unter­nehmen bzw. deren Steuer­berater erstellen und bearbeiten den Abschluss IT-gestützt. Dann werden diese Jahres­abschluss­unter­lagen ausgedruckt und in Papier­form an die Bank oder S

Existenzgründer: Ab 2021 gilt eine Befreiung von der Pflicht zur Abgabe monatlicher Umsatzsteuer-Voranmeldungen

Existenzgründer: Ab 2021 gilt eine Befreiung von der Pflicht zur Abgabe monatlicher Umsatzsteuer-Voranmeldungen



Ab 2021 gilt eine Befreiung von der Pflicht zur Abgabe monatlicher Umsatzsteuer-Voranmeldungen für Existenzgründer:
Durch das Bürokratieentlastungsgesetz ist in Neugründungsfällen die Pflicht zur monatlichen Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen zeitlich befristet ausgesetzt worden. Die Finanzverwaltung hat dazu die den Umsatzsteueranwendungserlass  um entsprechende Regelungen erweiter

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