Direkt zum Inhalt springen
Übersicht zu den beihilferechtlichen Höchstgrenzen

News -

Übersicht zu den beihilferechtlichen Höchstgrenzen

Übersicht zu beihilferechtlichen Höchstgrenzen

Mit einem Update des FAQ-Katalogs zur Antragsberechtigung der Überbrückungshilfe II durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) Anfang Dezember entstanden viele beihilferechtliche Fragen. Viele Mandanten sind seither verunsichert. Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) bringt mit ihrem Factsheet zur beihilferechtlichen Höchstgrenze nun Licht ins Dunkel.

Was ist der beihilfefähige Zeitraum zur Berechnung der ungedeckten Fixkosten? Was genau ist die beihilferechtliche Höchstgrenze? Warum gibt es diese? Was bedeutet das konkret für die Antragstellung? Diese und weitere Fragen rund um die beihilferechtlichen Regelungen für die Überbrückungshilfe II beantwortet die BStBK.

Sollten Sie Fragen zu diesem Themen haben, sprechen Sie uns also gern an. 

Und hier geht es zu den FAQ des Bundesministeriums für Wirtschaft:

https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Redaktion/DE/FAQ/FAQ-Beihilferecht/faq-liste-beihilferecht.html?nn=2302620

Themen

Kontakt

Dipl.-Fw. Thomas Hannes

Dipl.-Fw. Thomas Hannes

Pressekontakt Steuerberater Geschäftsführer 030-726150500
Maurits Hannes, M.A.

Maurits Hannes, M.A.

Pressekontakt Steuerberater Geschäftsführer 030-726150500
Kai-Friso Schmidt

Kai-Friso Schmidt

Dipl.-Kfm. Steuerberater Geschäftsleiter 030/726150500
Doreen Zimmermann

Doreen Zimmermann

Dipl.-Kffr. Geschäftsleiterin 030/726150500