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Dezemberhilfe kann bis 31.3.2021 beantragt werden
Dezemberhilfe kann bis 31.3.2021 beantragt werden

News -

Corona-Hilfen: Dezemberhilfe kann seit dem 23.12.2020 beantragt werden.

Beantragung der Dezemberhilfe ist seit 23.12.2020 möglich:

Die Dezemberhilfe ist angelaufen und kann seit dem 23. Dezember 2020 beantragt werden,. Der Antrag kann bis zum 31.3.2021 gestellt werden. Die Auszahlungen und Abschlagszahlungen für die Dezemberhilfe sollen voraussichtlich ab Anfang 2021 beginnen.

Die reguläre Auszahlung der beantragten Novemberhilfe (bisher gab es lediglich Abschlagszahlungen in unterschiedlichen Höhen) durch die Bewilligungsstellen der Länder startet planmäßig erst ab 10. Januar 2021.

Wie bisher gelten folgende Regelungen: Antragsberechtigt sind direkt und indirekt von den temporären Schließungen betroffene Unternehmen entsprechend den Regelungen der Novemberhilfe, aber nicht diejenigen Unternehmen, die erst durch den Beschluss vom 13. Dezember schließen mussten. Der Antrag wird wie bei der Novemberhilfe von Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern über die bundeseinheitliche Online-Plattform „Überbrückumgshilfe“ gestellt und bearbeitet. Soloselbstständige, die nicht mehr als 5.000 Euro Förderung beantragen, können die Anträge direkt stellen.

Unsere bereits sehr geübten Verfahrensweisen führen wir fort und werden die für unsere Mandanten möglichen Dezemberhilfen beantragen.

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Maurits Hannes, M.A.

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Kai-Friso Schmidt

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Dipl.-Kfm. Steuerberater Geschäftsleiter 030/726150500
Dominik Härtel

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Dipl.-Fw. Thomas Hannes

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Doreen Zimmermann

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