Existenzgründer: Ab 2021 gilt eine Befreiung von der Pflicht zur Abgabe monatlicher Umsatzsteuer-Voranmeldungen
Ab 2021 gilt eine Befreiung von der Pflicht zur Abgabe monatlicher Umsatzsteuer-Voranmeldungen für Existenzgründer:
Durch das Bürokratieentlastungsgesetz ist in Neugründungsfällen die Pflicht zur monatlichen Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen zeitlich befristet ausgesetzt worden. Die Finanzverwaltung hat dazu die den Umsatzsteueranwendungserlass um entsprechende Regelungen erweiter