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ÜBERBRÜCKUNGSHILFE II: Förderzeitraum September bis Dezember 2020 - Antragstellung bald möglich!
ÜBERBRÜCKUNGSHILFE II
Die Bundesministerien Wirtschaft und Finanzen haben einen neuen FAQ-Katalog zur Überbrückungshilfe II (Fördermonate 09-12/2020) veröffentlicht. Dieser ist angelehnt an den bisher bekannten FAQ-Katalog.
Die Beantragung der Überbrückungshilfe II ist voraussichtlich ab 20.-25.10.2020 möglich. Die Bearbeitung der Anträge durch die Bewilligungsstellen ist – technisch bedingt – danach voraussichtlich erst frühestens ab der 44. Kalenderwoche 2020 zu erwarten.
Weitere Informationen (FAQ-Katalog) finden sie unter folgendem Link:
https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Redaktion/DE/FAQ/FAQs/faq-liste-02.html
Gern prüfen wir für Sie die Möglichkeiten der Inanspruchnahme von Fördermitteln durch die aktuelle Überbrückungshilfe 2. Für alle Mandanten, die bereits Anträge auf Überbrückungshilfe 1 gestellt haben, werden wir die Anträge ohne gesonderte Aufforderung „in Angriff“ nehmen und „am Ball bleiben“.
Für die Beantwortung aller Fragen zu Ihren bereits gestellten Anträgen auf Überbrückungshilfe 1 und natürlich auch zu den Möglichkeiten Überbrückungshilfe 2 zu beantragen, beraten wir Sie gern.
Ihr Team von
Hannes & Kollegen, ETL ADHOGA-Berlin und ADVISA Berlin-Wilmersdorf Steuerberatungsgesellschaft GmbH