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Überbrückungshilfe III angekündigt....Förderzeitraum Januar - Juni 2021
Überbrückungshilfe III angekündigt
Die Überbrückungshilfen III für den Förderzeitraum Januar-Juni 2021 sind bereits angekündigt. Wir rechnen aufgrund aktueller Informationen damit, dass die Beantragung voraussichtlich im Laufe des Januars 2021 starten wird. Weitere Informationen zu den Überbrückungshilfen werden wir Ihnen laufend zur Verfügung stellen.
Unter folgendem Link finden Sie die aktuellen Informationen:
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2020/11/2020-11-13-mehr-hilfe-fuer-soloselbstaendige-kultur-und-veranstaltungsbranche.html
Bundesfinanzminister Olaf Scholz und Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier haben sich darauf geeinigt, die bisherige Überbrückungshilfe über das Jahresende hinaus zu verlängern und auszuweiten: Diese Überbrückungshilfe III hat eine Laufzeit von Januar 2021 bis Juni 2021. Dazu gehört auch die sogenannte „Neustarthilfe für Soloselbständige“. Damit soll der besonderen Situation von Soloselbständigen, insbesondere Künstlerinnen und Künstlern und Kulturschaffenden Rechnung getragen werden. Zu den zu berücksichtigenden Kosten soll für diese Gruppe künftig eine einmalige Betriebskostenpauschale von 25 Prozent des Umsatzes im Vergleichszeitraum zählen. Die Neustarthilfe beträgt einmalig bis zu 5.000 Euro und deckt den Zeitraum bis Juni 2021 ab.