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Größenklassen der Kapitalgesellschaften: Anhebung der handelsrechtlichen Schwellenwerte

Größenklassen der Kapitalgesellschaften: Anhebung der handelsrechtlichen Schwellenwerte

Das Gesetzgebungsverfahren zur optional rückwirkenden Anhebung der monetären Schwellenwerte der §§ 267, 267a und 293 HGB um ca. 25 % ist materiell abgeschlossen. Zum Inkrafttreten des Änderungsgesetzes bedarf es noch der Ausfertigung, Unterzeichnung und Verkündung im Bundesgesetzblatt.
Nachdem der Bundestag den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des DWD-Gesetzes sowie zur Änderung han

"Zum Mitnehmen oder hier Essen?" Welcher Steuersatz ist richtig? Lesen Sie dazu unser Merkblatt

"Zum Mitnehmen oder hier Essen?" Welcher Steuersatz ist richtig? Lesen Sie dazu unser Merkblatt

Für sogenannte Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen galt in der Zeit vom 1. Juli 2020 bis zum 31. Dezember 2023 ein ermäßigter Umsatzsteuersatz von 7 Prozent. Diese Regelung wurde nicht noch einmal verlängert. Somit ist seit Beginn des Jahres 2024 auf Restaurationsleistungen wieder der Umsatzsteuersatz von 19 Prozent anzuwenden. Elektronische Registrierkassen mussten zum Jahreswechsel also

E-Rechnung – Das gilt ab 2025

E-Rechnung – Das gilt ab 2025

Der Bundesrat hat dem Wachstumschancengesetz am 22.03.2024 zugestimmt. Somit gilt für Unternehmer ab dem 1. Januar 2025 eine Empfangspflicht für E-Rechnungen. Die EU hatte Deutschland die vorgezogene E-Rechnungspflicht bereits genehmigt. Im Detail gilt ab 2025 die folgende Regelung:
Verpflichtung zur E-Rechnung
Grundsätzlich besteht ab dem 1. Januar 2025 die Pflicht zur Ausstellung einer E-R

Wachstumschancengesetz - Bundesrat hat dem Gesetz zugestimmt

Wachstumschancengesetz - Bundesrat hat dem Gesetz zugestimmt

Der Bundesrat hat dem Wachstumschancengesetz am 22.03.2024 zugestimmt. Das Gesetz muss nun lediglich noch vom Bundespräsidenten unterschrieben und im Bundesgesetzblatt verkündet werden.
Der Bundestag hat den Empfehlungen des Vermittlungsausschusses (vgl. Ergebnis der 3. Sitzung vom 21.02.2024) bereits am Freitag, den 23.02.2024 zugestimmt.
Aktuell Gesetzesänderungen:
Einkommensteuer
K

Newsletter Personal März 2024

Newsletter Personal März 2024

Neue Ausgabe "Newsletter Personal": Die monatlich erscheinende Ausgabe unseres Newsleters informiert stets top aktuell über eine Vielzahl von Themen rund um das Thema Personal.

 Fristverlängerung bis 30.09.2024 für die Abgabe der  Schlussabrechnungsanträge der Überbrückungshilfen

Fristverlängerung bis 30.09.2024 für die Abgabe der Schlussabrechnungsanträge der Überbrückungshilfen


Der Steuerberater-Verband Berlin-Brandenburg hat es zuerst gemeldet:


….“Wir freuen uns sehr, dass wir Sie über die„erfolgreiche Verlängerung der Abgabefrist für die Schlussabrechnung der Corona-Wirtschaftshilfen“informieren können!“


Die Bundessteuerberaterkammer, die Wirtschaftsprüferkammer und die Bundesrechtsanwaltskammer konnten auf einer außerordentlichen Wirtscha

Merkblatt: Kost & Logis für Arbeitnehmer - Sachbezüge und Versteuerung in Hotel und Gastronomie

Merkblatt: Kost & Logis für Arbeitnehmer - Sachbezüge und Versteuerung in Hotel und Gastronomie

In der Gastronomie und Hotellerie ist es durchaus üblich, dass Arbeitnehmer in der Gaststätte ihres Arbeitgebers auch ihre Mahlzeiten einnehmen. Doch arbeitstäglich an Arbeitnehmer abgegebene Mahlzeiten sind ein Sachbezug, der grundsätzlich als Arbeitslohn zu versteuern ist. Gleiches gilt für die verbilligt oder unentgeltlich überlassene Unterkunft an Mitarbeiter. Auch hier muss in der Regel ein S

Newsletter Personal Februar 2024

Newsletter Personal Februar 2024

Neue Ausgabe "Newsletter Personal": Die monatlich erscheinende Ausgabe unseres Newsleters informiert stets top aktuell über eine Vielzahl von Themen rund um das Thema Personal.

Newsletter Personal Januar 2024

Newsletter Personal Januar 2024

Neue Ausgabe "Newsletter Personal": Die monatlich erscheinende Ausgabe unseres Newsleters informiert stets top aktuell über eine Vielzahl von Themen rund um das Thema Personal.

Für die Veröffentlichung der Jahresabschlüsse auf den 31.12.2022 bleibt nun Zeit bis zum 2. April 2024.

Fristverlängerung für Offenlegung der Jahresabschlüsse 2022




Quasi-Fristverlängerung für Offenlegung der Jahresabschlüsse 2022
Das Bundesamt für Justiz verkündet in Abstimmung mit dem Bundesministerium der Justiz:
Bis 02.04.2024 droht Unternehmen für noch nicht veröffentlichte Jahresabschlüsse 2022 kein Ordnungsgeldverfahren.
Das Bundesamt für Justiz veröffentlichte in Abstimmung mit dem Bundesministerium der Justiz am

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