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Fristverlängerung bis 30.09.2024 für die Abgabe der Schlussabrechnungsanträge der Überbrückungshilfen
Der Steuerberater-Verband Berlin-Brandenburg hat es zuerst gemeldet: ….“Wir freuen uns sehr, dass wir Sie über die„erfolgreiche Verlängerung der Abgabefrist für die Schlussabrechnung der Corona-Wirtschaftshilfen“informieren können!“ Die Bundessteuerberaterkammer, die Wirtschaftsprüferkammer und die Bundesrechtsanwaltskammer konnten auf einer außerordentlichen Wirtschaftsministerkonferenz gemeinsam mit Bund und Ländern einen Durchbruch erzielen und haben eine Fristverlängerung für die Abgabe der Schlussabrechnung bis zum 30.09.2024 erwirkt. Darüber hinaus können in sehr besonderen Fällen Einzelfristverlängerungen gewährt werden und auch das Verfahren soll vereinfacht werden. Die Regelungen lauten im Detail:
Viele Grüße Ihr Team von Hannes & Kollegen und ETL ADHOGA Steuerberatungsgesellschaften mbH |