Direkt zum Inhalt springen
"Zum Mitnehmen oder hier Essen?" Welcher Steuersatz ist richtig? Lesen Sie dazu unser Merkblatt

News -

"Zum Mitnehmen oder hier Essen?" Welcher Steuersatz ist richtig? Lesen Sie dazu unser Merkblatt

Für sogenannte Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen galt in der Zeit vom 1. Juli 2020 bis zum 31. Dezember 2023 ein ermäßigter Umsatzsteuersatz von 7 Prozent. Diese Regelung wurde nicht noch einmal verlängert. Somit ist seit Beginn des Jahres 2024 auf Restaurationsleistungen wieder der Umsatzsteuersatz von 19 Prozent anzuwenden. Elektronische Registrierkassen mussten zum Jahreswechsel also erneut umprogrammiert werden. Mitunter ist es beim Umgang mit Speisen und Getränken an der Kasse nicht ganz leicht auseinanderzuhalten, ob im konkreten Fall der ermäßigte Steuersatz oder doch der Regelsteuersatz gilt.

Die Unterschiede haben wir in unserem Merkblatt noch einmal zusammengefasst.

Themen

Kategorien

Kontakt

Maurits Hannes, M.A.

Maurits Hannes, M.A.

Pressekontakt Steuerberater Geschäftsführer 030-726150500
Dipl.-Fw. Thomas Hannes

Dipl.-Fw. Thomas Hannes

Pressekontakt Steuerberater Geschäftsführer 030-726150500
Media Content Panel
Fotolia_106757360_S Kopie
Fotolia_106757360_S Kopie
Lizenz:
Creative Commons Zuschreibung
Dateiformat:
.jpg
Dateigröße:
824 x 583, 123 KB
Download
Media Content Panel
Merkblatt Steuersätze im Bistro Zum Mitnehmen oder Hier-Essen.pdf
Merkblatt Steuersätze im Bistro Zum Mitnehmen oder Hier-Essen.pdf
Lizenz:
Nutzung in Medien
Dateiformat:
.pdf
Download