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"Zum Mitnehmen oder hier Essen?" Welcher Steuersatz ist richtig? Lesen Sie dazu unser Merkblatt

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"Zum Mitnehmen oder hier Essen?" Welcher Steuersatz ist richtig? Lesen Sie dazu unser Merkblatt

Für sogenannte Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen galt in der Zeit vom 1. Juli 2020 bis zum 31. Dezember 2023 ein ermäßigter Umsatzsteuersatz von 7 Prozent. Diese Regelung wurde nicht noch einmal verlängert. Somit ist seit Beginn des Jahres 2024 auf Restaurationsleistungen wieder der Umsatzsteuersatz von 19 Prozent anzuwenden. Elektronische Registrierkassen mussten zum Jahreswechsel also erneut umprogrammiert werden. Mitunter ist es beim Umgang mit Speisen und Getränken an der Kasse nicht ganz leicht auseinanderzuhalten, ob im konkreten Fall der ermäßigte Steuersatz oder doch der Regelsteuersatz gilt.

Die Unterschiede haben wir in unserem Merkblatt noch einmal zusammengefasst.

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Maurits Hannes, M.A.

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Dipl.-Fw. Thomas Hannes

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