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Merkblatt Steuersätze im Bistro Zum Mitnehmen oder Hier-Essen.pdf

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Maurits Hannes, M.A.

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Für sogenannte Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen galt in der Zeit vom 1. Juli 2020 bis zum 31. Dezember 2023 ein ermäßigter Umsatzsteuersatz von 7 Prozent. Diese Regelung wurde nicht noch einmal verlängert. Somit ist seit Beginn des Jahres 2024 auf Restaurationsleistungen wieder der Umsatzsteuersatz von 19 Prozent anzuwenden. Elektronische Registrierkassen mussten zum Jahreswechsel also