Fristverlängerung für Offenlegung der Jahresabschlüsse 2022
Quasi-Fristverlängerung für Offenlegung der Jahresabschlüsse 2022
Das Bundesamt für Justiz verkündet in Abstimmung mit dem Bundesministerium der Justiz:
Bis 02.04.2024 droht Unternehmen für noch nicht veröffentlichte Jahresabschlüsse 2022 kein Ordnungsgeldverfahren.
Das Bundesamt für Justiz veröffentlichte in Abstimmung mit dem Bundesministerium der Justiz am