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Modernisierung des Personengesellschaftsrechts

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Modernisierung des Personengesellschaftsrechts

Wichtige Information zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG)

Am 1. Januar 2024 tritt das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) in Kraft. Dieses hat auch auf bestehende GbR weitreichende Auswirkungen, auf die wir Sie aufmerksam machen möchten.

Wir empfehlen Ihnen, Ihr GbR-Vertragswerk auf Kompatibilität mit den neuen Regelungen des MoPeG zu überprüfen. Um sicherzustellen, dass Ihr Gesellschaftsvertrag den Anforderungen des neuen Rechts entspricht und Ihre Interessen angemessen berücksichtigt werden, könnte eine Anpassung notwendig sein.

Zum 1. Januar 2024 wird auch ein neues Gesellschaftsregister eingeführt. GbR, die Grundbesitz erwerben bzw. veräußern oder eine Grundschuld ins Grundbuch eintragen lassen möchten, sind zur Eintragung ihrer GbR in das neue Gesellschaftsregister verpflichtet. Aber auch für andere GbR kann eine Eintragung sinnvoll sein. Die Eintragung schafft im Rechtsverkehr einen klaren Überblick über die Struktur und Rechtsverhältnisse einer GbR. Wir raten Ihnen daher, die Möglichkeit einer Eintragung in Erwägung zu ziehen.

Gerne stehen Ihnen unsere ETL Rechtsanwälte bei Fragen oder für weitere Beratung zur Verfügung. Diese unterstützen Sie gerne dabei, die richtigen Schritte für Ihre GbR zu unternehmen und die bevorstehenden Änderungen reibungslos umzusetzen. Bitte geben Sie uns einen kurzen Hinweis, wenn wir Sie mit einem Ansprechpartner der ETL Rechtsanwälte in Verbindung setzen sollen.

Unter dem nachfolgendem Link haben unsere Kollegen von den ETL Rechtsanwälten 100 Fragen und Antworten zur Reform des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) zusammengestellt:

Link:100_Fragen_und_Antworten_zum_MoPeG


Ihr Team von Hannes & Kollegen, Advisa und Adhoga

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Maurits Hannes, M.A.

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Pressekontakt Steuerberater Geschäftsführer 030-726150500
Dipl.-Fw. Thomas Hannes

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Kai-Friso Schmidt

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Dipl.-Kfm. Steuerberater Geschäftsleiter 030/726150500