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Für sogenannte Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen galt in der Zeit vom 1. Juli 2020 bis zum 31. Dezember 2023 ein ermäßigter Umsatzsteuersatz von 7 Prozent. Diese Regelung wurde nicht noch einmal verlängert. Somit ist seit Beginn des Jahres 2024 auf Restaurationsleistungen wieder der Umsatzsteuersatz von 19 Prozent anzuwenden. Elektronische Registrierkassen mussten zum Jahreswechsel also
Die Steuersatzsenkung wurde bis Ende 2023 verlängertUpdate: Der Bundestag hat am 22. September 2022 das "Achte Gesetz zur Änderung von Verbrauchssteuergesetzen" nach Änderungen durch den Finanzausschuss (BT-Drucks. 20/3590) beschlossen. Die Anwendung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes für Restaurationsleistungen wird bis Ende 2023 verlängert. Der Bundesrat hat das Gesetz bereits am 07.10
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