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Umsatzsteuer in der Gastronomie: Die Steuersatzsenkung wurde bis Ende 2023 verlängert

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Umsatzsteuer in der Gastronomie: Die Steuersatzsenkung wurde bis Ende 2023 verlängert

Die Steuersatzsenkung wurde bis Ende 2023 verlängert

Update: Der Bundestag hat am 22. September 2022 das "Achte Gesetz zur Änderung von Verbrauchssteuergesetzen" nach Änderungen durch den Finanzausschuss (BT-Drucks. 20/3590) beschlossen. Die Anwendung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes für Restaurationsleistungen wird bis Ende 2023 verlängert. Der Bundesrat hat das Gesetz bereits am 07.10.2022 verabschiedet.

Die Checkliste "Steuersatzänderungen im Zeitraum 01.07.2020 bis 31.12.2023" wurde entsprechend aktualisiert, gern stellen wir Ihnen diese zum Download bereit.

Zur Erinnerung: Durch das Dritte Corona-Steuerhilfegesetz wurde die Umsatzsteuersenkung für Restaurationsleistungen vor Ort von ursprünglich Ende Juni 2021 bis Ende 2022 verlängert. Restaurationsleistungen vor Ort können somit im gesamten Jahr 2021 und auch im Jahr 2022 mit dem ermäßigten Umsatzsteuersatz abgerechnet werden.

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Maurits Hannes, M.A.

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