Umsatzsteuer: Aufteilungsgebot für Hotel-Nebenleistungen 7 oder 19 %?
Keine Steuerermäßigung für Frühstück und Parkplatz
EuGH bestätigt Aufteilungsgebot für Hotel-Nebenleistungen
Ein Hotelaufenthalt wird heute oft nicht mehr nur als reine Übernachtung verkauft. Zum Zimmer kommen Frühstück, Parkplatz oder ein Zugang zum Wellnessbereich hinzu. Was für den Gast als stimmiges Paket erscheint, ist umsatzsteuerlich jedoch nicht immer einheitlich zu beurteilen.