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Wir haben unser Merkblatt aktualisiert: "Bewirtungen durch Unternehmer"

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Wir haben unser Merkblatt aktualisiert: "Bewirtungen durch Unternehmer"

Wir haben unser Merkblatt "Bewirtungen durch Unternehmer" aktualisiert und Ihnen mit dieser Nachricht zum Download zur Verfügung gestellt.

Aufwendungen für die Bewirtung von Personen aus geschäftlichem Anlass, die nach der allgemeinen Verkehrsanschauung als angemessen anzusehen und deren Höhe und betriebliche Veranlassung nachgewiesen sind, sind in Höhe von 70 % der Aufwendungen als Betriebsausgaben abziehbar. Zum Nachweis der Höhe und der betrieblichen Veranlassung der Aufwendungen hat der Steuerpflichtige schriftlich die folgenden Angaben zu machen: Ort, Tag, Teilnehmer und Anlass der Bewirtung sowie
Höhe der Aufwendungen. Hat die Bewirtung in einem Restaurant stattgefunden, so genügen Angaben zum Anlass und den
Teilnehmern der Bewirtung. Die Rechnung über die Bewirtung ist beizufügen. Das Gleiche gilt für den Werbungskostenbereich.

Schon kleine Verstöße gegen Formvorschriften führen zur Versagung des Vorsteuerabzugs aus den Rechnungen sowie zu nichtabzugsfähigen Betriebsausgaben.

Viel Spaß beim Lesen und Umsetzen!....und sollten dann noch Fragen offen bleiben,  stehen wir Ihnen gern für weitere Beratungen zur Verfügung.

Ihr Team von ETL Hannes & Kollegen, ADHOGA und ADVISA Berlin-Wilmersdorf Steuerberatungsgesellschaft GmbH


INHALT

1. Grundsatz

2. Definition einer Bewirtung

3. Bewirtung aus Sicht des einladenden Unternehmers

3.1 Bewirtungsaufwendungen aus betrieblichem und aus

geschäftlichem Anlass

3.1.1 Allgemein betrieblich veranlasste

Bewirtungsaufwendungen

3.1.2 Geschäftlich veranlasste Bewirtungsaufwendungen

3.1.3 Gemischt allgemein betrieblich veranlasste und

geschäftlich veranlasste Bewirtungsaufwendungen

3.1.4 Bewirtungsaufwendungen im Zusammenhang mit

Dienstreisen und Hotelrechnungen

3.1.5 Nicht abziehbare Bewirtungsaufwendungen

3.2 Nachweis

3.2.1 Inhalt der Bewirtungsrechnung

3.2.2 Anlass der Bewirtung

3.2.3 Bezeichnung der Teilnehmer

3.2.4 Nachholung von Angaben bzw. unvollständige

Angaben

3.2.5 Unterschrift

3.2.6 Erstellung der Bewirtungsrechnung

3.2.7 Digitale oder digitalisierte Bewirtungsrechnungen

und -belege

3.2.8 Bewirtungen im Ausland

3.2.9 Anforderungen nach der KassenSichV

3.3 Besondere Aufzeichnungspflicht für Bewirtungsaufwendungen

3.4 Umsatzsteuer

4. Bewirtungsaufwendungen als Werbungskosten bei Arbeitnehmern

4.1 Entscheidungen mit beruflichem Bewirtungsanlass

4.2 Entscheidungen mit privatem Bewirtungsanlass

5. Bewirtung aus Sicht der eingeladenen Unternehmer, Kunden,

Geschäftspartner

Themen

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Maurits Hannes, M.A.

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Kai-Friso Schmidt

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Dominik Härtel

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Dipl.-Fw. Thomas Hannes

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Pressekontakt Steuerberater Geschäftsführer 030-726150500
Doreen Zimmermann

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Dipl.-Kffr. Geschäftsleiterin 030/726150500