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Steuertipps für Unternehmer zum Jahreswechsel 2024/2025

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Steuertipps für Unternehmer zum Jahreswechsel 2024/2025

Ob Unternehmer, Arbeitgeber oder Arbeitnehmer – bei jedem von Ihnen steht auch steuerlich noch einiges auf dem Zettel. Schließlich sollen ja alle Möglichkeiten ausgeschöpft und kein Euro verschenkt werden. Damit Sie garantiert nichts vergessen und keinen wichtigen Termin verpassen, haben wir auch in diesem Jahr wieder das Wichtigste in 22 Tipps für Sie zusammengestellt.

Für Unternehmer gibt es gleich mehrere To-dos. Sofern Sie in Form einer Personengesellschaft agieren, müssen Sie Ihre Gesellschaftsverträge im Hinblick auf die Neuerungen des MoPeG prüfen. Unternehmen in der Rechtsform einer GmbH, AG oder GmbH & Co. KG sind verpflichtet, ihre Jahresabschlüsse 2023 bis zum 31. Dezember 2024 offenzulegen. Unabhängig von der Gesellschaftsform muss jeder Unternehmer auf die E-Rechnung vorbereitet sein, seine Investitionsentscheidungen im Hinblick auf die geschickte Nutzung aller Abschreibungsmöglichkeiten treffen und Zahlungsströme ggf. in Bezug auf die 10-Tage-Regel prüfen.

Daneben gilt es die neue Meldepflicht für Kassensysteme ab 2025 zu beachten, die geplanten neuen Umsatzgrenzen für Kleinunternehmer im Blick zu behalten und sich bei all dem trotzdem nicht zu verzetteln. Apropos Zettel: Hier hat das Bürokratieentastungsgesetz zumindest dafür gesorgt, dass Kaufleute nach den handels- und steuerrechtlichen Bestimmungen Buchungsbelege künftig nur noch acht statt bislang zehn Jahre aufbewahren müssen.

Arbeitgeber sollte immer auch noch an ihre Mitarbeitenden denken. Denn, ob ein Unternehmen erfolgreich ist oder nicht, bestimmen diese ganz erheblich mit. Grund genug, nicht nur für ein gutes Betriebsklima zu sorgen, sondern auch finanzielle Anreize zu setzen. Gelingen kann dies beispielsweise mit noch nicht ausgeschöpften Inflationsausgleichsprämien, einer gelungenen Weihnachtsfeier, kleinen Geschenken oder auch der Bezuschussung des Weihnachtsurlaubs.

Darüber hinaus gibt es für Unternehmer und Privatpersonen gleichermaßen noch viele weitere Steuertipps.

So lassen sich mit Spenden nicht nur gute Taten vollbringen und mit der Beauftragung von Handwerkern für Renovierungsarbeiten nicht nur die eigenen vier Wände verschönern, sondern auch Steuern sparen. Die Themen Krankheitskosten und Altersvorsorge sollten keinesfalls ignoriert werden, denn auch diese sind steuerrelevant. Wer mit seinen Kapitaleinkünften auch Verluste zu verzeichnen hatte, muss bis zum 15. Dezember eine entsprechende Verlustbescheinigung bei seinem Kreditinstitut beantragen und wer noch offenen Forderungen aus 2021 hinterherläuft, der sollte schnell handeln, um nicht in die Verjährungsfalle zu tappen. Sie sehen – es bleibt noch einiges zu tun.

Wir wünschen Ihnen eine informative Lektüre.

Den Link zum Download des PDF-Newsletters finden Sie im weiteren Verlauf des Artikels.

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Maurits Hannes, M.A.

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Pressekontakt Steuerberater Geschäftsführer 030-726150500
Dipl.-Fw. Thomas Hannes

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