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Newsletter Juli 2025 - aktuell und übersichtlich
Der Bundestag hat am 26. Juni 2025 das Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm beschlossen. Nun fehlt nur noch die Zustimmung des Bundesrats. Diese könnte noch vor der parlamentarischen Sommerpause am 11. Juli 2025 erfolgen.
Vorgesehen sind unter anderem die Wiedereinführung der degressiven Abschreibung, eine Turbo- Abschreibung für Elektrofahrzeuge, weitere steuerliche Erleichterungen bei der Nutzung von E-Autos und eine schrittweise Senkung der Körperschaftsteuer ab 2028. Welche weiteren steuerlichen Regelungen das Programm enthält, ab wann diese gelten sollen und wie Unternehmer davon profitieren können, erfahren Sie in unserem ersten Beitrag.
Auch beim Mindestlohn bewegt sich etwas. Die Mindestlohnkommission hat eine Anhebung auf 13,90 Euro ab 2026 und 14,60 Euro ab 2027 empfohlen. Was das konkret bedeutet und wie die Kommission ihre Entscheidung begründet, lesen Sie in unserem zweiten Beitrag.
Ein weiterer Punkt auf der politischen Agenda ist die Vereinfachung des Steuerrechts. Die berühmte Bierdeckel-Aussage von Friedrich Merz erhält neue Relevanz. Der wissenschaftliche Beirat des Wirtschaftsministeriums hat ein Gutachten zur Vereinfachung der Steuererklärung und darin enthalten konkrete Vorschläge zur Entlastung von Arbeitnehmern vorgelegt. Diese reichen von pauschalierten Werbungskosten bis zur automatisierten Berechnungen durch die Finanzverwaltung. Welche Auswirkungen das auf die Steuererklärung haben könnte, erläutern wir in unserem dritten Beitrag.
In unserem letzten Beitrag werfen wir einen Blick auf die Systemgastronomie. Wenn Schnellrestaurants Sparmenüs ausgeben, stellt sich stets die Frage nach der umsatzsteuerlichen Aufteilung. Hier hatte nun der Bundesfinanzhof zu entscheiden, wie ein einheitlicher Menüpreis korrekt aufzuteilen ist, wenn Speisen und Getränke unterschiedlich besteuert werden. Das Urteil betrifft nicht nur große Ketten, sondern auch viele kleinere Betriebe, die solche Menüs anbieten.
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