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Neue Vorgaben zu Bewirtungskosten ab 2025 – kurz erklärt

Das Bundesministerium für Finanzen hat am 19.11.2025 ein Schreiben veröffentlich und darin neue Vorgaben zu Bewirtungskosten ab 2025 geregelt.

Das Bundesfinanzministerium hat die Regeln zur Anerkennung von Bewirtungskosten als Betriebsausgaben überarbeitet. Hintergrund ist die flächendeckende Einführung der E-Rechnung ab 1. Januar 2025 zwischen inländischen Unternehmern.

Wichtig ist vor allem: Nur ordnungsgemäße, maschinell erstellte und elektronisch aufgezeichnete Bewirtungsrechnungen werden anerkannt. Handschriftliche Belege sind künftig grundsätzlich ausgeschlossen.

Die wichtigsten Punkte im Überblick:

  • Strengere Anforderungen an Inhalt und Form von Bewirtungsrechnungen – sowohl unter als auch über 250 €.
  • Elektronische oder digitalisierte Belege und Eigenbelege sind zulässig, müssen aber korrekt verknüpft und GoBD-konform aufbewahrt werden.
  • Für Auslandsbewirtungen gelten die gleichen Anforderungen; Ausnahmen nur bei glaubhaft nicht erhältlichen maschinellen Belegen.

Das vollständige, ausführliche BMF-Schreiben stellen wir Ihnen in diesem Newsletter als Download zur Verfügung und stehen Ihnen bei weiteren Fragen zu diesem Thema gern zur Verfügung.

Bundesfinanzministerium - Steuerliche Anerkennung von Aufwendungen für die Bewirtung von Personen aus geschäftlichem Anlass in einem Bewirtungsbetrieb als Betriebsausgaben

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