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Liquiditätsengpässe wegen Coronavirus Unterstützung für Berliner Unternehmen - Anträge ab 19.03.2020 möglich

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Liquiditätsengpässe wegen Coronavirus Unterstützung für Berliner Unternehmen - Anträge ab 19.03.2020 möglich

Liquiditätsengpässe wegen Coronavirus

Unterstützung für Berliner Unternehmen - Anträge ab 19.03.2020 möglich

Die dynamische Ausbreitung des Coronavirus bremst die Berliner Wirtschaft und verursacht bei vielen Unternehmen Liquiditätsengpässe.

Kurzfristig kann hier Unterstützung in Form von Überbrückungskrediten, Bürgschaften oder Liquiditätshilfen sowie weitere Maßnahmen wie z.B. Kurzarbeit hilfreich sein.

Dazu wird der Senat ein Volumen von bis zu 100 Mio. EUR an Überbrückungskrediten über die IBB bereitstellen. Zu diesen Mitteln werden bisher ausgeschlossene und nun sehr stark betroffene Branchen wie z.B. Einzelhandel, Gastronomie, Beherbergung und konsumorientierte Dienstleistung (z.B. Clubs) Zugang erhalten.

Anträge für diese Liquiditätshilfen können ab Donnerstag, den 19. März 2020, hier auf unserer Website gestellt werden.

Informationen dazu erhalten Sie unter:

  • Hotline Wirtschaftsförderung: Tel. 030 / 2125-4747
  • E-Mail: wirtschaft@ibb.de
  • Liquiditätshilfen BERLIN
  • Wie gehen Sie vor?

    Als eine Orientierungshilfe für Ihre jeweiligen Fragestellungen empfehlen wir folgendes Vorgehen:

    Bitte beachten Sie die Checkliste zur Vorbereitung Ihres Gespräches mit den Banken: Checkliste Sonderfall Corona

    1. Hausbank kontaktieren
      Bei notwendigen Überbrückungsfinanzierungen sollte als erster Schritt zeitnah das Gespräch mit der Hausbank gesucht werden. Über Ihre Hausbank können Sie auch die Bundeshilfen der KfW beantragen. Mehr dazu unter:
      www.kfw.de
    2. Bürgschaftsbank kontaktieren
      Kredite zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen können durch die Bürgschaftsbank besichert werden.
      Webseite der Bürgschaftsbank
    3. Kurzarbeit beantragen
      Wenn Ihr Unternehmen aufgrund der weltweiten Krankheitsfälle durch das Coronavirus Kurzarbeit anordnet, können betroffene Beschäftigte Kurzarbeitergeld erhalten.
      weitere Informationen zur Beantragung von Kurzarbeit
    4. Steuerstundung verhandeln
      Sprechen Sie mit Ihrem Finanzamt oder Ihrem Steuerberater über die Möglichkeit von Steuerstundungen.
    5. Liquiditätshilfe Sonderfall Corona
      Mit den Liquiditätshilfen BERLIN richtet sich die IBB an etablierte Unternehmen mit Liquiditätsengpässen. Wir öffnen das Darlehensprogramm für weitere von der Corona-Epidemie betroffene Branchen.
      zum Förderprogramm Liquiditätshilfen BERLIN

    Weitere Hinweise finden Sie unter:

    https://www.ibb.de/de/wirtschaftsfoerderung/themen/coronavirus/corona-liquiditaets-engpaesse.html

    Themen

    Kontakt

    Dipl.-Fw. Thomas Hannes

    Dipl.-Fw. Thomas Hannes

    Pressekontakt Steuerberater Geschäftsführer 030-726150500
    Dominik Härtel

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    Steuerfachwirt Geschäftsleiter 030/726150500
    Jewgeni Schneider

    Jewgeni Schneider

    030-726150500