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Liquiditätsengpässe wegen Coronavirus Unterstützung für Berliner Unternehmen - Anträge ab 19.03.2020 möglich
Liquiditätsengpässe wegen Coronavirus
Unterstützung für Berliner Unternehmen - Anträge ab 19.03.2020 möglich
Die dynamische Ausbreitung des Coronavirus bremst die Berliner Wirtschaft und verursacht bei vielen Unternehmen Liquiditätsengpässe.
Kurzfristig kann hier Unterstützung in Form von Überbrückungskrediten, Bürgschaften oder Liquiditätshilfen sowie weitere Maßnahmen wie z.B. Kurzarbeit hilfreich sein.
Dazu wird der Senat ein Volumen von bis zu 100 Mio. EUR an Überbrückungskrediten über die IBB bereitstellen. Zu diesen Mitteln werden bisher ausgeschlossene und nun sehr stark betroffene Branchen wie z.B. Einzelhandel, Gastronomie, Beherbergung und konsumorientierte Dienstleistung (z.B. Clubs) Zugang erhalten.
Anträge für diese Liquiditätshilfen können ab Donnerstag, den 19. März 2020, hier auf unserer Website gestellt werden.
Informationen dazu erhalten Sie unter:
- Hotline Wirtschaftsförderung: Tel. 030 / 2125-4747
- E-Mail: wirtschaft@ibb.de
Wie gehen Sie vor?
Als eine Orientierungshilfe für Ihre jeweiligen Fragestellungen empfehlen wir folgendes Vorgehen:
Bitte beachten Sie die Checkliste zur Vorbereitung Ihres Gespräches mit den Banken: Checkliste Sonderfall Corona
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Hausbank kontaktieren
Bei notwendigen Überbrückungsfinanzierungen sollte als erster Schritt zeitnah das Gespräch mit der Hausbank gesucht werden. Über Ihre Hausbank können Sie auch die Bundeshilfen der KfW beantragen. Mehr dazu unter:
www.kfw.de -
Bürgschaftsbank kontaktieren
Kredite zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen können durch die Bürgschaftsbank besichert werden.
Webseite der Bürgschaftsbank -
Kurzarbeit beantragen
Wenn Ihr Unternehmen aufgrund der weltweiten Krankheitsfälle durch das Coronavirus Kurzarbeit anordnet, können betroffene Beschäftigte Kurzarbeitergeld erhalten.
weitere Informationen zur Beantragung von Kurzarbeit -
Steuerstundung verhandeln
Sprechen Sie mit Ihrem Finanzamt oder Ihrem Steuerberater über die Möglichkeit von Steuerstundungen. -
Liquiditätshilfe Sonderfall Corona
Mit den Liquiditätshilfen BERLIN richtet sich die IBB an etablierte Unternehmen mit Liquiditätsengpässen. Wir öffnen das Darlehensprogramm für weitere von der Corona-Epidemie betroffene Branchen.
zum Förderprogramm Liquiditätshilfen BERLIN
Weitere Hinweise finden Sie unter:
https://www.ibb.de/de/wirtschaftsfoerderung/themen/coronavirus/corona-liquiditaets-engpaesse.html