Direkt zum Inhalt springen
Die Grundsteuerreform 2022 kommt – wir machen die Erklärung für Sie!

News -

Die Grundsteuerreform 2022 kommt – wir machen die Erklärung für Sie!

Die Grundsteuerreform 2022 kommt – das sind die gesetzlichen Pflichten

Sehr geehrte Damen und Herren,

in Deutschland müssen rund 35 Millionen Grundstücke sowie land- und forstwirtschaftliche Betriebe neu bewertet werden, nachdem Bundestag und Bundesrat 2019 eine Grundsteuerreform verabschiedeten. Das Bundesverfassungsgericht forderte diese Neuregelung, da der bislang von den Finanzämtern berechnete Wert der Grundstücke und Gebäude auf veralteten Zahlen beruhte. Für jedes Grundstück und jeden Betrieb der Land- und Forstwirtschaft müssen Eigentümerinnen und Eigentümer 2022 eine Feststellungserklärung bei der Finanzverwaltung in elektronischer Form abgeben. Hierzu werden sie von der Finanzverwaltung im Jahr 2022 aufgefordert werden. Etliche Bundesländer werden das voraussichtlich in Form einer Allgemeinverfügung vornehmen.

Als Basis für die Neubewertung werden die Wertverhältnisse vom 1. Januar 2022 zugrunde gelegt. Da die Finanzverwaltungen für die Neubewertung aller Grundstücke mehrere Jahre Zeit benötigen, werden die neuen Werte zur Berechnung der Grundsteuer erst ab dem Jahr 2025 herangezogen. Eine Länderöffnungsklausel ermöglicht den Bundesländern, statt des Bundesrechts eigene Länderlösungen zu beschließen und anzuwenden. Davon haben mehrere Bundesländer inzwischen bereits Gebrauch gemacht.

Als Eigentümer eines (privat genutzten / betrieblichen / land- oder forstwirtschaftlichen) Grundstücks sind Sie unmittelbar betroffen und gesetzlich verpflichtet am Neubewertungsverfahren teilzunehmen. Hierzu ist einiges an Vorbereitungen zu treffen.

Wir werden Sie bei der Erfüllung dieser Pflichten selbstverständlich gern unterstützen und unsere speziellen Softwarelösungen im Bereich der Immobilienbewertung helfen Ihnen den Prozess und die Abwicklung mit den Finanzbehörden zu meistern. Dazu zählt am Ende die verpflichtende elektronische Übersendung der Erklärung an das zuständige Finanzamt. Vorbereitende Tätigkeiten, wie zum Beispiel das Beibringen entsprechender benötigter Unterlagen, sollten schon jetzt vorgenommen werden.

Zu diesem Zweck haben wir bereits entsprechende Checklisten entwickelt, die wir Ihnen  gern zukommen lassen können.

Sind Sie Eigentümer von privat genutzten, betrieblichen, land- oder forstwirtschaftlichen Grundstücken? Treten Sie bitte zeitnah an uns heran, damit wir gemeinsam rechtzeitig die entsprechenden Vorbereitungshandlungen vornehmen können.

Für Fragen zur Grundsteuerreform und für eine Ablaufplanung zur Erfüllung der entsprechenden Erklärungspflichten stehen Ihnen unsere Experten, die Steuerberater Kai-Friso Schmidt und Maurits Hannes, gern zur Verfügung.


Themen

Kontakt

Maurits Hannes, M.A.

Maurits Hannes, M.A.

Pressekontakt Steuerberater Geschäftsführer 030-726150500
Kai-Friso Schmidt

Kai-Friso Schmidt

Dipl.-Kfm. Steuerberater Geschäftsleiter 030/726150500
Dominik Härtel

Dominik Härtel

Steuerfachwirt Geschäftsleiter 030/726150500
Dipl.-Fw. Thomas Hannes

Dipl.-Fw. Thomas Hannes

Pressekontakt Steuerberater Geschäftsführer 030-726150500
Doreen Zimmermann

Doreen Zimmermann

Dipl.-Kffr. Geschäftsleiterin 030/726150500