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Steuerfreie Zusatzvergütung bei Minijobbern möglich-keine Erhöhung des regelmäßigen Arbeitsentgeltes
Steuerfreie Einnahmen und Bezüge, die pauschal versteuert werden, führen zu keiner Erhöhung des regelmäßigen Arbeitsentgelts. Ein geringfügig entlohntes Beschäftigungsverhältnis liegt also auch dann noch vor, wenn steuerfreie Vergütungen zusätzlich zu einem laufenden Entgelt in Höhe von 450 Euro gewährt werden.
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