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Richtsätze und Pauschbeträge für Sachentnahmen 2017/2018

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Richtsätze und Pauschbeträge für Sachentnahmen 2017/2018

Das BMF hat mit Schreiben vom 05.07.2018 die Richtsätze für die Verprobung von Umsätzen und Gewinnen 2017 sowie die Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen) für 2017 und 2018 veröffentlicht.
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Maurits Hannes, M.A.

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Dipl.-Fw. Thomas Hannes

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