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Personalstammblatt für geringfügig oder kurzfristig Beschäftigte
Soll ein Arbeitnehmer erstmalig im Unternehmen beschäftigt werden, benötigt der Arbeitgeber oder dessen beauftragtes Lohnbüro zahlreiche Angaben des neuen Mitarbeiters. Gleichzeitig muss der Arbeitgeber auch seiner Verpflichtung nachkommen und Angaben zu Mehrfachbeschäftigungen einholen. Hierzu stellen wir unser Personalstammblatt für geringfügig oder kurzfristig Beschäftigte zur Verfügung.
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