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Personalstammblatt für geringfügig oder kurzfristig Beschäftigte

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Personalstammblatt für geringfügig oder kurzfristig Beschäftigte

Soll ein Arbeitnehmer erstmalig im Unternehmen beschäftigt werden, benötigt der Arbeitgeber oder dessen beauftragtes Lohnbüro zahlreiche Angaben des neuen Mitarbeiters. Gleichzeitig muss der Arbeitgeber auch seiner Verpflichtung nachkommen und Angaben zu Mehrfachbeschäftigungen einholen. Hierzu stellen wir unser Personalstammblatt für geringfügig oder kurzfristig Beschäftigte zur Verfügung.
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Nathalie Warmo

Nathalie Warmo

Fachassistentin Lohn und Gehalt Lohn- und Gehaltsabrechnung 030-726150500