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Lohnsteuerliche Behandlung von unentgeltlichen oder verbilligten Mahlzeiten an Arbeitnehmer ab 01.01.2016
Mahlzeiten, die unentgeltlich oder verbilligt an die Arbeitnehmer abgegeben werden, sind mit dem anteiligen amtlichen Sachbezugswert nach der Sozialversicherungsentgeltverordnung zu bewerten. Lesen Sie in unserem Artikel, wie und in welcher Höhe die Mahlzeiten ab 2016 zu bewerten sind.
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