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Hoteliers aufgepasst: Steuerfalle bei Parkplatzüberlassung an Gäste

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Hoteliers aufgepasst: Steuerfalle bei Parkplatzüberlassung an Gäste

Die Einräumung von Kostenlosen Parkmöglichkeiten an Hotelgäste unterliegt dem Regelsteuersatz von 19 %, so hat der BFH am 1. März 2016 entschieden und die Entscheidung nun am 29. Juni 2016 veröffentlicht.
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Maurits Hannes, M.A.

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Dipl.-Fw. Thomas Hannes

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