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Neueste Meldungen

  • Mindestlohn-Anpassung ab dem 1.1.2026: Erinnerung Handlungsbedarf bei Minijobs und mehr


    Mindestlohnverordnung 2026 und 2027 veröffentlicht
    Die Mindestlohnkommission hatte in ihrer Sitzung vom 27. Juni 2025 beschlossen, den gesetzlichen Mindestlohn wie folgt zu erhöhen:
    Zum 1. Januar 2026: 13,90 Euro brutto je Zeitstunde Zum 1. Januar 2027: 14,60 Euro brutto je Zeitstunde
    Den aktuellen Beschluss sowie die früheren Beschlüsse der Mindestlohnkommission finden Sie als A

  • Elektroauto im Unternehmen: Was sich ab 2026 beim Laden ändert

    Finanzverwaltung gibt neues Anwendungsschreiben heraus

    Immer mehr Unternehmen setzen auf Elektro- und Plug-in-Hybridfahrzeuge. Dienstwagen mit Stecker, Wallboxen zu Hause und Ladesäulen auf dem Firmengelände sind längst Alltag. Und Elektrofahrzeuge sind nicht nur gut für die Umwelt, sondern auch steuerlich attraktiv. So hat die Finanzverwaltung am 11. November 2025 ein neues Anwendungsschr

  • Wir sind vom IFU-Institut zertifizierte Testamentsvollstrecker: Maurits und Thomas Hannes

    Mit der Weiterbildung zum zertifizierten Testamentsvollstrecker (IFU) erweitern wir unser Angebot in der Beratung von Nachfolgeregelungen und im Bereich der Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie der Bewertung von Unternehmen und Immobilien.
    Wir freuen, uns dass
    -M.A. Taxation, Steuerberater Maurits Hannes und
    -Dipl.-Fw., Steuerberater Thomas Hannes
    den Lehrgang "zertifizierter Testame

  • Neue Vorgaben zu Bewirtungskosten ab 2025 – kurz erklärt

    Das Bundesministerium für Finanzen hat am 19.11.2025 ein Schreiben veröffentlich und darin neue Vorgaben zu Bewirtungskosten ab 2025 geregelt.
    Das Bundesfinanzministerium hat die Regeln zur Anerkennung von Bewirtungskosten als Betriebsausgaben überarbeitet. Hintergrund ist die flächendeckende Einführung der E-Rechnung ab 1. Januar 2025 zwischen inländischen Unternehmern.
    Wichtig ist vor alle

  • Steuertipps für Unternehmer zum Jahreswechsel 2025/2026

    „Wie schön ist es doch, nichts zu tun und dann vom Nichtstun auszuruh’n.“ – so hat es Heinz Erhardt einst formuliert. Bevor Sie jedoch diesen wohltuenden Zustand zwischen den Jahren genießen können, steht noch einiges auf dem Programm. Es geht ums Planen, Prüfen und Optimieren.
    Zwischen Weihnachtsfeier und Winterurlaub bleibt nur wenig Zeit, die Weichen für 2026 richtig zu stellen, ob durch ges

  • Alle Jahre wieder: Welche Termine zum Jahresende 2025 haben Sie nicht im Blick?


    Termin 1: Jahresabschlüsse 2024 bis spätestens 31. Dezember 2025 offenlegen
    Unternehmen in der Rechtsform einer GmbH, AG oder GmbH & Co. KG sind verpflichtet, ihre Jahresabschlüsse unverzüglich nachdem sie den Gesellschaftern vorgelegt wurden, spätestens aber innerhalb von 12 Monaten nach dem Abschlussstichtag beim elektronischen Unternehmensregister einzureichen.
    Entspricht das Ges

  • Berichtigungspflichten nach einer Außenprüfung

    Berichtigungspflichten nach einer Außenprüfung
    Seit dem 1. Januar 2025 gilt gem. § 153 Abs. 4 AO eine neue Berichtigungspflicht nach einer Außenprüfung (Betriebsprüfung oder Umsatzsteuer-Sonderprüfung). Nach Abschluss der Prüfung und Umsetzung der Feststellungen in Bescheiden besteht die Pflicht zu prüfen, ob die zugrunde liegenden Sachverhalte auch andere, bislang nicht geprüfte Jahre oder Ste

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