E-Rechnung 2027 und 2028: Unser Newsletter informiert Sie über Pflichten und Übergangsregeln und zeigt die Umsetzung im Überblick
Newsletter: E-Rechnung 2027 und 2028
Pflichten, Übergangsregeln und Umsetzung im Überblick
Seit dem 1. Januar 2025 gelten umsatzsteuerlich nur noch Rechnungen in einem strukturierten elektronischen Format als E-Rechnungen. Inländische Unternehmer müssen E-Rechnungen seither empfangen können. Für die Ausstellung gelten noch Übergangsregeln. Im Jahr 2027 hängt die Verpflichtung regelmäßig vom