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Immobilien: Abgrenzung von Erhaltungsaufwendungen, Anschaffungskosten, Herstellungskosten und anschaffungsnahen Herstellungskosten

Am 26. Januar 2026 hat das Bundesministerium für Finanzen ein neues BMF-Schreiben zur Abgrenzung von Erhaltungsaufwendungen, Anschaffungskosten, Herstellungskosten und anschaffungsnahen Herstellungskosten im Sinne des § 6 Absatz 1 Nummer 1a Einkommensteuergesetz (EStG) bei der Instandsetzung und Modernisierung eines Gebäudes veröffentlicht.

Dieses Schreiben ersetzt das bisherige BMF-Schreiben vom 18. Juli 2003 (BStBl I S. 386) und das BMF-Schreiben vom 20. Oktober 2017 (BStBl I S. 1447).

Das neue BMF-Schreiben ist auf alle noch offenen Fälle anzuwenden. Wir stellen Ihnen das Schreiben zum Download bereit und stehen Ihnen gern bei Fragen zu den steuerlichen Fragestellungen rund um Ihre Immobilie zur Verfügung:

Download BMF-Schreiben vom 26.1.2026

Ihr Team von

ETL -Hannes & Kollegen, ADHOGA, ADREAL, ADVISA

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