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Kassennachschau_L

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Maurits Hannes, M.A.

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Pressekontakt Steuerberater Geschäftsführer 030-726150500
Dipl.-Fw. Thomas Hannes

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Marijke Hannes

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Pressekontakt Kaufmännische Leiterin, Handlungsbevollmächtigte Geschäftsleitung im kaufmännischen Bereich 030-726150500

Zugehörige Meldungen

Bis zum 31.07.2025 müssen die Daten für alle vor dem 01.07.2025 angeschafften meldepflichtigen Systeme übermittelt werden. Für nach dem 30.06.2025 angeschaffte Aufzeichnungssysteme gilt jeweils die gesetzliche Frist von einem Monat nach Anschaffung.

Meldung von Kassensystemen an die Finanzverwaltung ab dem Jahr 2025

Beginnend mit dem neuen Jahr 2025 kommt eine weitere steuerliche Pflicht auf Sie zu. Die bereits zum 1. Januar 2020 eingeführte, jedoch vorläufig ausgesetzte Kassenmeldepflicht tritt 2025 in Kraft. Näheres zu den betroffenen elektronischen Aufzeichnungssystemen, den zu meldenden Daten, den Übermittlungswegen und zum Zeitrahmen haben wir für Sie nachfolgend zusammengefasst:

Meldepflichtige