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Maurits Hannes, M.A.

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In der Gastronomie und Hotellerie ist es durchaus üblich, dass Arbeitnehmer in der Gaststätte ihres Arbeitgebers auch ihre Mahlzeiten einnehmen. Doch arbeitstäglich an Arbeitnehmer abgegebene Mahlzeiten sind ein Sachbezug, der grundsätzlich als Arbeitslohn zu versteuern ist. Gleiches gilt für die verbilligt oder unentgeltlich überlassene Unterkunft an Mitarbeiter. Auch hier muss in der Regel ein S