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Stundung Umsatzsteuer, Lohnsteuer

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Stundung Umsatzsteuer, Lohnsteuer

Nach derzeitiger Abstimmung in der Berliner Finanzverwaltung könne weiterhin davon ausgegangen werden, dass in begründeten Ausnahmefällen auch die Lohnsteuer gestundet werden kann. Soweit es durch die sog. Corona-Krise zu Verspätungen bei der Abgabe von Steuer-Anmeldungen kommen sollte, seien die Finanzämter gebeten worden, etwaige Verspätungszuschläge zu erlassen
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Maurits Hannes, M.A.

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