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Zuschussprogramm - bis zu 150.000,00 Euro für Betriebe, die besonders von der Corona-Krise betroffen sind!
Die Bundesregierung hat am 12. Juni 2020 die Eckpunkte für die „Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Krise ganz oder zu wesentlichen Teilen einstellen müssen“ beschlossen.
Die Überbrückungshilfe ist ein branchenübergreifendes Zuschussprogramm mit einer Laufzeit von drei Monaten (Juni bis August 2020) und einem Programmvolumen von maximal 25 Milliarden Euro.
Die Richtlinien, Vollzugshinweise, Antragsformulare und FAQ etc. werden derzeit erarbeitet.
Eine Antragstellung ist derzeit noch nicht möglich.
Sobald es weitere Informationen über die Antragstellung gibt, werden wir sie über diesen Kanal bekanntgeben.
Unter welchen Voraussetzungen die verschiedenen Staatshilfen in Anspruch genommen werden können, entnehmen Sie dem beigefügten PDF-Dokument.
Das Steuerberatungsteam von Hannes & Kollegen, ADVISA und ADHOGA steht Ihnen bei Rückfragen gern zur Verfügung und unterstützt Sie bei der Beantragung der Fördermittel.