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Überbrückungshilfen: Verlängerung bis 30.09.2021, Erhöhung der Obergrenze

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Überbrückungshilfen: Verlängerung bis 30.09.2021, Erhöhung der Obergrenze

Pressemitteilung des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und des Bundesministerium der Finanzen zu den Überbrückungshilfen:
Verlängerung bis 30.09.2021, Erhöhung der Obergrenze und voraussichtliches Ende der Abschlagszahlungen für die Überbrückungshilfe III

Die Pressemitteilung des BMWi und des BMF bündeln die wichtigsten Ergebnisse der finalen politischen Verständigung zu den Überbrückungshilfen und zur von der Europäischen Kommission genehmigten „Bundesregelung Schadensausgleich“.

Die Bundesregierung verlängert die Überbrückungshilfen bis zum 30.09.2021 als Überbrückungshilfe III Plus. Die bewährten Förderbedingungen sollen hier ebenso beibehalten werden wie die Zahlung von Abschlägen.

Neu hinzu soll die Restart- Prämie kommen, mit der Unternehmen einen höheren Zuschuss zu den Personalkosten erhalten können. Die Neustarthilfe soll ebenfalls bis zum 30.09.2021 als Neustarthilfe Plus weitergeführt werden.

Die gesamte Pressemitteilung finden Sie als Anlage zum Download.

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Maurits Hannes, M.A.

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