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Kurzarbeit: Nach dem Ende der Inanspruchnahme wird generell eine abschließende Prüfung durch die Arbeitsagentur erfolgen!
Aktuelle Informationen zum Kurzarbeitergeld angekündigt:
Die Arbeitsagentur Berlin-Brandenburg hat mitgeteilt, dass in den nächsten Tagen alle Betriebe, die aufgrund der COVID19-Pandemie Kurzarbeitergeld in Anspruch genommen haben, von der Bundesagentur für Arbeit ein Informationsschreiben erhalten (siehe nachstehender Auszug).
Mit diesem Schreiben werden die Betriebe informiert, dass generell nach dem Ende der Kurzarbeit eine abschließende Prüfung durchgeführt wird und welche Unterlagen dafür notwendig sind. Damit soll den Betrieben ermöglicht werden, sich frühzeitig auf die später anstehende Abschlussprüfung vorzubereiten.
Wenn Sie Fragen zu diesem Schreiben oder der anstehenden Prüfung haben, stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Ihr Team von
Hannes & Kollegen, ETL ADHOGA und ADVISA Berlin-Wilmersdorf Steuerberatungsgesellschaften.