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Jahressteuergesetz 2020: Zusammenfassung der geplanten coronabedingten Erleichterungen
Am 16.12.2020 hat der Bundestag das Jahressteuergesetz 2020 (JSTG 2020) verabschiedet. Insbesondere die Situation der Corona-Krise führt zu gesetzlichen Anpassungen. Hervorzuhebende Punkte sind:
- Einführung einer Homeoffice-Pauschale (5 EUR je Tag, höchstens600 EUR im Jahr)
- Erweiterung des Investitionsabzugsbetrags,
- Verlängerung der Zahlungsfrist für die Steuerbefreiung von Corona-Sonderzahlungen, (die Frist wird bis zum Juni 2021 verlängert.)
- Anhebung der Freigrenze für Sachbezüge ab 1.1.2022 (Die monatliche Freigrenze für Sachbezüge in § 8 Abs. 2 Satz 11 wird von 44 EUR auf 50 EUR angehoben),
- Steuerbefreiung für bestimmte Weiterbildungs- und Beratungsleistungen des Arbeitgebers,
- Anhebung der Gewinngrenze beim Investitionsabzugsbetrag,
- Erhöhung des Übungsleiterfreibetrags und der Ehrenamtspauschale (der Übungsleiterfreibetrag wird von 2.400 EUR auf 3.000 EUR erhöht).
Sobald der Gesetzesentwurf das Gesetzgebungsverfahren absolviert hat, werden wir über die endgültigen Regelungen berichten. Wenn Sie den Gesetzesentwurf bereits jetzt nachlesen wollen, ist er zum Download beigefügt.