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Elektronische Offenlegung von Jahresabschlüssen

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Elektronische Offenlegung von Jahresabschlüssen


Information zur Offenlegung von Jahresabschlüssen

Wir möchten Sie über Neuerungen zur elektronischen Offenlegung durch das Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) informieren. Das DiRUG ist bereits am 01.08.2022 bundesweit in Kraft getreten.


Änderung des Offenlegungsmediums
Seit Inkrafttreten des DiRUG sind Rechnungslegungsunterlagen und Unternehmensberichte mit einem Geschäftsjahres-Beginn nach dem 31.12.2021 an das Unternehmensregister anstatt an den Bundesanzeiger zu übermitteln. Jahresabschlüsse sowie alle weiteren Rechnungslegungsunterlagen und Unternehmensberichte mit einem Geschäftsjahres-Beginn vor dem 01.01.2022 müssen weiterhin beim Bundesanzeiger eingereicht werden.

Die das Unternehmensregister führende Stelle (Bundesanzeiger Verlag) prüft die Abschlüsse weiterhin gemäß § 329 HGB auf Vollzähligkeit und Fristgemäßheit und meldet bei Säumigkeit die Unternehmen an das Bundesamt für Justiz.


Pflicht zur elektronischen Identifikation
Mit der Änderung des Offenlegungsmediums verbunden ist die Pflicht zur einmaligen, elektronischen Identitätsprüfung für Übermittler von Rechnungslegungsunterlagen und Unternehmensberichten. Die neue Identifikationspflicht betrifft jede natürliche Person, die für ein offenlegungspflichtiges Unternehmen eine Datenübermittlung an das Unternehmensregister tatsächlich vornimmt. Das heißt, ohne vorherige Identifikation der tatsächlich übermittelnden Person kann für Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2021 beginnen, u. a. kein Jahresabschluss mehr offengelegt werden.

Zur Identifikation als Übermittlungsberechtigter werden derzeit drei Identifizierungsverfahren bereitgestellt:

• ein automatisches videogestütztes Identifizierungsverfahren,
• ein begleitetes videogestütztes Identifizierungsverfahren und
• eID (d. h. elektronischer Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion).

Gern übernehmen wir für Sie die Offenlegung. Als Ihr Steuerberater haben wir die Pflichten zur elektronischen Identifikation bereits erfüllt und wenn Sie uns entsprechend beauftragt haben, müssen Sie den Prozess der Identifikation nicht durchlaufen.

Unser Merkblatt "Elektronische Offenlegung von Jahresabschlüssen" fügen wir zum Download bei.

Mit freundlichen Grüßen

Hannes & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft GmbH


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Maurits Hannes, M.A.

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Kai-Friso Schmidt

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