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Die Frist zur Erstellung der Grundsteuerwerterklärung wird bis zum 31.01.2023 verlängert.

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Die Frist zur Erstellung der Grundsteuerwerterklärung wird bis zum 31.01.2023 verlängert.

Die Frist zur Erstellung der Grundsteuerwerterklärung wird bis zum 31.01.2023 verlängert.

Die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung wird bundesweit von Ende Oktober bis Ende Januar 2023 verlängert. Das haben die Finanzminister der Länder entschieden.

Dazu schreibt Christian Lindner via Twitter:

"Die Frist zur #Grundsteuer-Erklärung wird bis Januar 2023 verlängert. Das gibt den Steuerpflichtigen, den Finanzbehörden und den Steuerberatern Luft. Gegenwärtig gibt es auch andere Sorgen und Aufgaben, um die wir uns kümmern müssen. CL"

Vor einer Woche hieß es, nicht einmal jeder dritte Haus- und Wohnungsbesitzer habe seine Unterlagen online abgegeben. Finanzminister Christian Lindner hatte sich für eine Verlängerung der Abgabefrist stark gemacht.

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Maurits Hannes, M.A.

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Kai-Friso Schmidt

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